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News > 62. Verordnung: Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Zahntechniker und Zahntechnikerinnen

"62. Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der die Lehrlingsentschädigung für Zahntechniker und Zahntechnikerinnen festgesetzt wird

Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz ist gemäß § 26 Abs. 1 Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2017 ermächtigt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft die Lehrlingsentschädigung festzusetzen, wenn für den betreffenden Wirtschaftszweig kein Kollektivvertrag wirksam ist. [...]"

Das gesamte Gesetz finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2019_II_6...
Quelle: 34. Newsletter 2019 der BGBl.-Redaktion 04. März 2019


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