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194 News gefunden


Dennis Beck, Martin Heimhilcher und Bettina Schreder präsentieren mit Gesundheitsstadtrat Peter Hacker Awareness-Kampagne für Mund- und Zahngesundheit bei Kindern

Wien (OTS) - Die Wiener Gesundheitsförderung – WiG und die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) starten mit Unterstützung der Landeszahnärztekammer für Wien (LZÄK Wien) ihre Awareness-Kampagne im Rahmen des Programms „Tipptopp. Gesund im Mund und rundherum“, um für die Bedeutsamkeit von Mund- und Zahngesundheit bei Kindern zu sensibilisieren. Dabei tritt der Tipptopp-Zahn mit zentralen Botschaften in Aktion und tourt bis Ende Dezember auch Wienweit durch die Stadt. „Ein gesunder Mund und gesunde Zähne sind wichtig für das eigene Wohlbefinden. Mit der Kampagne möchten wir Bewusstsein schaffen für Mund- und Zahngesundheit der `kleinen´ Wienerinnen und Wiener, um so die Entwicklung und den Erhalt gesunder Zähne zu fördern“, so Gesundheitsstadtrat Peter Hacker und WiG-Geschäftsführer Dennis Beck bei der Präsentation der Kampagne.

„Gesunde Zähne sind ein wesentlicher Teil der Gesundheitsförderung bei Kindern, aber auch bei Erwachsenen. Wir begrüßen diese Kampagne, denn je früher Kinder sensibilisiert werden, umso nachhaltiger wird die Gesundheitskompetenz gestärkt“, unterstreicht Ing. Martin Heimhilcher, Vorsitzender des Landesstellenausschusses der Österreichischen Gesundheitskasse in Wien. Und Dr.in Bettina Schreder, Präsidentin der Landeszahnärztekammer für Wien, hebt das tägliche Zähneputzen und Nachputzen durch die Eltern vom ersten Zahn bis zum 10. Lebensjahr an, hervor. „Zur Förderung von nachhaltig gesunden Zähnen sollte Zähneputzen von Anbeginn zu einem täglichen Ritual werden. Auch der regelmäßige Zahnärzt*innenbesuch sowie die mundgesunde Ernährung tragen einen wesentlichen Teil dazu bei“, so Schreder.

Tipptopp-Zahn tritt in Aktion und vermittelt kindgerechte Botschaften

Im Mittelpunkt der Kampagne steht bildlich der Zahn – witzig illustriert und leicht verständlich werden ...
Quelle: OTS0123 am 27.09.2023 12:41 Uhr

Die Menschen im zweitgrößten Land Europas brauchen unsere Hilfe und Unterstützung.
Wir haben uns daher entschlossen, 10.000 Euro Soforthilfe an die Caritas zu spenden.
Die Caritas leistet vor Ort humanitäre Hilfe, bietet psychosoziale Unterstützung und medizinische Versorgung an: https://www.caritas.at

Im Rahmen unserer Weihnachtsaktion haben wir eine Spende in Höhe von EUR 3660,- an die Einrichtung "Der Rote Anker" des CS Hospiz Rennweg überwiesen.
"Der Rote Anker" bietet Kindern, Jugendlichen und deren Familien, die mit dem Tod eines geliebten Menschen konfrontiert sind, professionelle psychotherapeutische Beratung und Begleitung.

Herzlichen Dank an unsere KundInnen, die das ermöglicht haben!

Ihr bestNET.Team

Veranstaltung für Frauengesundheit lockt 2021 mit Online-Angeboten

Wien (OTS) - Kommunikation, Ernährung, Gesundheit – der Mund ist in vielerlei Hinsicht ein Indikator für unser Wohlbefinden. Daher widmet sich „Gesundheit für Sie“ 2021 diesem Schwerpunkt in all seinen Facetten. Die beliebte Veranstaltung für Frauengesundheit, initiiert von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und Partnern, findet im heurigen November online statt und bietet zahlreiche Angebote.

„Bitte lächeln! Der Mund als Spiegel der Gesundheit“ lautet das Motto der diesjährigen „Gesundheit für Sie“. Neben Tipps und Unterstützung für einen gesunden Mund im Alltag, während einer Schwangerschaft oder im Kindesalter stehen dabei noch ganz andere Themen im Fokus: Wie wirkt sich die Zahn- und Mundgesundheit auf den Organismus aus? Wie verändert ein Lächeln unser Wohlbefinden und unser Auftreten? Und warum sprechen Männer und Frauen, egal ob im Beruf oder in der Familie, eigentlich unterschiedliche Sprachen?

Bequem von zuhause aus teilnehmen

Über fast zwei Jahrzehnte hinweg hat sich die Veranstaltung zu einem Fixtermin im heimischen Kalender entwickelt. Während diese in den Vorjahren jeweils rund 3.000 Besucherinnen und Besucher an einem Wochenende nach St. Pölten zog, finden die heurigen Termine über zwei Wochen verteilt online statt. Die Anmeldung ist einfach, die Teilnahme kostenlos, die Bandbreite der Vorträge bunt gemischt.

Gesundes Wissen aus Medizin und Psychologie

Los geht es am 10. November 2021 mit der Zahnarzt-Sprechstunde von Prim. DDr. Franz Schuster, MSc, MSc, dem ärztlichen Leiter der Zahngesundheitszentren der ÖGK. Er steht Rede und Antwort bei all jenen Fragen, für die beim eigenen Zahnarztbesuch oft keine Zeit bleibt. Ob zur Mundhygiene, Kariesprophylaxe, zum Zahnersatz oder zu einem individuellen gesundheitlichen Problem – persönliche Fragen werden live beantwortet.

Weiter geht‘s mit Pflegetipps für den Mund, direkt aus der Apotheke. ...
Quelle: OTS0025, 29. Okt. 2021, 09:00

"88. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Zahnärztekammer-Wahlordnung geändert wird (ZÄKWO-Novelle 2021)

Auf Grund der §§ 25 Abs. 3 und 38 Abs. 7 Zahnärztekammergesetz, BGBl. I Nr. 154/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 100/2018 und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2020, BGBl. I Nr. 8/2020, wird verordnet: [...]" ...
Quelle: BGBl-Newsletter 32/2021 vom 23. Februar 2021

Wien (OTS) - Der BDO Steuerleitfaden „Unternehmen Arztpraxis“ ist in Kooperation mit der Österreichischen Ärztekammer entstanden und bietet nicht nur Praxistipps in Sachen Steuern, sondern begleitet durch den gesamten Lebenszyklus einer Ordination.

„Ärztinnen und Ärzte tragen nicht nur in Zeiten von Corona eine immense Verantwortung für die Gesundheit ihrer Patientinnen und Patienten. Gleichzeitig führen sie mit einer Ordination auch ein Unternehmen, für dessen langfristige Wirtschaftlichkeit sie Sorge zu tragen haben“, betont Dr. Patricia Andretsch, Steuerberaterin und Leiterin des Competence Center Ärzte und Freie Berufe bei BDO. Gemeinsam mit Prof. Dr. Markus Metzl, Leiter Finanzen und Steuern der Österreichischen Ärztekammer sowie Hofrat Hon.-Prof. Dr. Johannes Zahrl, Kammeramtsdirektor der Österreichischen Ärztekammer haben Dr. Patrica Andretsch und Mag. Dr. Maria Berger, Steuerberaterin, Senior Manager Tax und Prokuristin bei BDO nun einen umfassenden Leitfaden für alle wirtschaftlichen Belange von Ordinationen geschaffen.

In „Unternehmen Arztpraxis“ erhalten Medizinerinnen und Mediziner einen Überblick über den formellen Prozess einer Ordinationsgründung sowie die Zusammenarbeitsformen der ärztlichen Tätigkeit, Einkommen- und Umsatzsteuer im laufenden Betrieb bis hin zu Ordinationserweiterungen und schließlich Aufgabe bzw. Übergabe der Praxis mit dem Pensionsantritt. „Wir bieten umfassende Begleitung im wirtschaftlichen Alltag von Ärztinnen und Ärzten aller Fachrichtungen und Beschäftigungsverhältnisse sowie eine transparente und planbare Preisstruktur. Wir kümmern uns um die gesamte Buchhaltung - so haben die Medizinerinnen und Mediziner mehr Zeit und Ressourcen für ihre Patientinnen und Patienten“, so Dr. Patricia Andretsch.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit, ein kostenloses Exemplar von „Unternehmen Arztpraxis“ anzufordern, finden Sie unter: bdo.at/aerzte

Rückfragen & Kontakt:
BDO Austria GmbH
Carina Fuchs
Managerin Corporate Communications
carina. ...
Quelle: OTS0068, 15. Feb. 2021, 11:15

Im Rahmen unserer Weihnachtsaktion haben wir eine Spende in Höhe von EUR 4.000,- an die Einrichtung "Der Rote Anker" des CS Hospiz Rennweg überwiesen.
"Der Rote Anker" bietet Kindern, Jugendlichen und deren Familien, die mit dem Tod eines geliebten Menschen konfrontiert sind, professionelle psychotherapeutische Beratung und Begleitung.

Herzlichen Dank an unsere KundInnen, die das ermöglicht haben!

Ihr bestNET.Team

Zitat: tt.com Tiroler Tageszeitung 20.03.2020, 03:15

"In der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) sind angesichts der Coronakrise die Kundenservicestellen für den persönlichen Parteienkontakt zwar geschlossen, die Services selbst werden aber aufrechterhalten. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: tt.com Tiroler Tageszeitung 20.03.2020, 03:15

Im Rahmen unserer Weihnachtsaktion haben wir dank der vielen neuen KundInnen eine Spende in Höhe von EUR 2.730,- an die Einrichtung "Der Rote Anker" des CS Hospiz Rennweg überweisen können.
"Der Rote Anker" bietet Kindern, Jugendlichen und deren Familien, die mit dem Tod eines geliebten Menschen konfrontiert sind, professionelle psychotherapeutische Beratung und Begleitung.

Herzlichen Dank an unsere KundInnen, die das ermöglicht haben!

Ihr bestNET.Team

Das Zahnärztegesetz (ZÄG), BGBl. I Nr. 126/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 59/2018, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 21 folgender Eintrag eingefügt:
„§ 21a Anzeigepflicht“
2. Dem § 21 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) Weiters besteht die Verschwiegenheitspflicht gemäß Abs. 1 nicht, soweit der/die Berufsangehörige
1. der Anzeigepflicht gemäß § 21a oder
2. der Mitteilungspflicht gemäß § 37 Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (B-KJHG 2013), BGBl. I Nr. 69/2013,
nachkommt.“
3. Nach § 21 wird folgender § 21a samt Überschrift eingefügt:
„Anzeigepflicht
§ 21a. (1) Angehörige des zahnärztlichen Berufs sind zur Anzeige an die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft verpflichtet, wenn sich in Ausübung der beruflichen Tätigkeit der begründete Verdacht ergibt, dass durch eine gerichtlich strafbare Handlung
1. der Tod, eine schwere Körperverletzung oder eine Vergewaltigung herbeigeführt wurde oder
2. Kinder oder Jugendliche misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden oder worden sind oder
3. nicht handlungs- oder entscheidungsfähige oder wegen Gebrechlichkeit, Krankheit oder einer geistigen Behinderung wehrlose Volljährige misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden oder worden sind.
(2) Eine Pflicht zur Anzeige nach Abs. 1 besteht nicht, wenn
1. die Anzeige dem ausdrücklichen Willen des/der volljährigen handlungs- oder entscheidungsfähigen Patienten/Patientin widersprechen würde, sofern keine unmittelbare Gefahr für diese oder eine andere Person besteht, oder
2. die Anzeige im konkreten Fall die berufliche Tätigkeit beeinträchtigen würde, deren Wirksamkeit eines persönlichen Vertrauensverhältnisses bedarf, sofern nicht eine unmittelbare Gefahr für diese oder eine andere Person besteht, oder
3. der/die Berufsangehörige, der/die seine/ihre berufliche Tätigkeit im Dienstverhältnis ausübt, eine entsprechende ...
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at 05.11.2019


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